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   VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2385/12   

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VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2385/12 (https://dejure.org/2013,4349)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.2013 - 2 S 2385/12 (https://dejure.org/2013,4349)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - 2 S 2385/12 (https://dejure.org/2013,4349)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertbarkeit von Sachverständigengutachten als Urteilsgrundlage im Wege des Urkundenbeweises bei vorheriger behördlicher Einführung des Gutachtens in das Verfahren

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 96 VwGO, § 97 S 2 VwGO, § 108 Abs 1 S 1 VwGO
    Zur Verwertung von Sachverständigengutachten im Wege des Urkundenbeweises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 97 S. 2; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Verwertbarkeit von Sachverständigengutachten als Urteilsgrundlage im Wege des Urkundenbeweises bei vorheriger behördlicher Einführung des Gutachtens in das Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 576
  • NVwZ-RR 2013, 576 DÖV 2013, 531 (Ls.)
  • VBlBW 2013, 271
  • DÖV 2013, 531
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 07.09.1993 - 9 B 509.93

    Antrag auf Einholung von Sachverständigenbeweis zur Verfolgungsgefahr von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2385/12
    Das ist nicht schon dann der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter ein vorliegendes Gutachten für unrichtig hält oder wenn andere Sachverständige zu widersprechenden Ergebnissen gekommen sind (BVerwG, Beschl. v. 7.9.1993 - 9 B 509.93 - Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17.6.2005 - 2 L 264/02 - Juris).

    Das ist der Fall, wenn die Gutachten grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit geben, ferner, wenn sich herausstellt, dass es sich um eine besonders schwierige Fachfrage handelt, die ein spezielles Fachwissen erfordert, das bei dem bisherigen Gutachter nicht vorhanden war (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 3.2.2010 - 2 B 73.09 - Juris; Beschl. v. 7.9.1993, aaO; Beschl. v. 18.1.1989 - 2 B 177.88 - Juris).

  • BVerwG, 03.02.2010 - 2 B 73.09

    Verfahrensrüge: mangelhaftes Sachverständigengutachten; Verstoß gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2385/12
    Das ist der Fall, wenn die Gutachten grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit geben, ferner, wenn sich herausstellt, dass es sich um eine besonders schwierige Fachfrage handelt, die ein spezielles Fachwissen erfordert, das bei dem bisherigen Gutachter nicht vorhanden war (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 3.2.2010 - 2 B 73.09 - Juris; Beschl. v. 7.9.1993, aaO; Beschl. v. 18.1.1989 - 2 B 177.88 - Juris).
  • BVerwG, 21.09.1994 - 1 B 131.93

    Darlegungserfordernis bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2385/12
    Auf solche Gutachten sind die Vorschriften über die vom Gericht erhobenen Sachverständigengutachten (§ 98 VwGO in Verbindung mit den §§ 397, 402 ZPO) nicht anwendbar (BVerwG, Beschl. v. 31.1.2012 - 9 B 58.11 - Juris; Beschl. v. 3.8.2001 - 1 B 63.01 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 64; Beschl. v. 21.9.1994 - 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46).
  • BFH, 14.04.2011 - VI B 120/10

    Abgelehnter Schriftsatznachlass - Rechtsäußerung des Berichterstatters -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2385/12
    Nur für diesen Fall sieht § 283 ZPO in Verbindung mit § 173 S. 1 VwGO das Nachbringen schriftsätzlicher Erklärungen vor (vgl. BFH, Beschl. v. 8.2.2012 - VI B 143/11 - BFH/NV 2012, 948; Beschl. v. 14.4.2011 VI B 120/10, BFH/NV 2011, 1185 zu § 155 FGO).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 1 B 161.04

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen, die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2385/12
    Davon abgesehen ist nach ständiger Rechtsprechung zur ordnungsgemäßen Bezeichnung eines Gehörsmangels regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen erforderlich, was der Kläger bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 3.2.2008 - 8 B 95.07 - Juris; Beschl. v. 14.4.2005 - 1 B 161.04 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 81 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 08.02.2012 - VI B 143/11

    Versagung des rechtlichen Gehörs wegen Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2385/12
    Nur für diesen Fall sieht § 283 ZPO in Verbindung mit § 173 S. 1 VwGO das Nachbringen schriftsätzlicher Erklärungen vor (vgl. BFH, Beschl. v. 8.2.2012 - VI B 143/11 - BFH/NV 2012, 948; Beschl. v. 14.4.2011 VI B 120/10, BFH/NV 2011, 1185 zu § 155 FGO).
  • BVerwG, 03.03.2008 - 8 B 95.07

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens durch Gewährung von lediglich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2385/12
    Davon abgesehen ist nach ständiger Rechtsprechung zur ordnungsgemäßen Bezeichnung eines Gehörsmangels regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen erforderlich, was der Kläger bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 3.2.2008 - 8 B 95.07 - Juris; Beschl. v. 14.4.2005 - 1 B 161.04 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 81 mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 26.02.1999 - 12 UZ 157/99

    Erläuterung eines (für ein anderes Verfahren erstelltes) Gutachtens durch den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2385/12
    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (gemeint offenbar: Beschl. v. 26.2.1999 - 12 UZ 157/99.A - DVBl 1999, 995) bezieht sich nur auf vom Gericht selbst in das Verfahren eingeführte Gutachten aus einem anderen Gerichtsverfahren, nicht aber auf von Beteiligten vorgelegte Privatgutachten.
  • BVerwG, 31.01.2012 - 9 B 58.11

    Parteigutachten; Ladung des Gutachters zur mündlichen Verhandlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2385/12
    Auf solche Gutachten sind die Vorschriften über die vom Gericht erhobenen Sachverständigengutachten (§ 98 VwGO in Verbindung mit den §§ 397, 402 ZPO) nicht anwendbar (BVerwG, Beschl. v. 31.1.2012 - 9 B 58.11 - Juris; Beschl. v. 3.8.2001 - 1 B 63.01 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 64; Beschl. v. 21.9.1994 - 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46).
  • BVerwG, 03.08.2001 - 1 B 63.01

    Vorliegen eines obiter dictums als eine der Berufung zugängliche Rechtsfrage -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2385/12
    Auf solche Gutachten sind die Vorschriften über die vom Gericht erhobenen Sachverständigengutachten (§ 98 VwGO in Verbindung mit den §§ 397, 402 ZPO) nicht anwendbar (BVerwG, Beschl. v. 31.1.2012 - 9 B 58.11 - Juris; Beschl. v. 3.8.2001 - 1 B 63.01 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 64; Beschl. v. 21.9.1994 - 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46).
  • BVerwG, 18.01.1989 - 2 B 177.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bestimmung des Umfangs der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2005 - 2 L 264/02

    Zu Auflagen für eine Skaterbahn

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2023 - 2 S 572/23

    Heranziehung zu Hundesteuer; Abgrenzung der Rassen Miniatur Bullterrier und

    Das Tatsachengericht kann sich dabei ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen stützen, die eine Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt hat (st Rspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.06.2020 - 7 BN 3.19 - juris Rn. 5 mwN; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.02.2013 - 2 S 2385/12 - juris Rn. 4).

    Eine Verpflichtung zur Einholung eines weiteren Gutachtens folgt nicht schon daraus, dass ein Beteiligter dieses als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (st Rspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29.02.2012 - 7 C 8.11 - juris Rn. 37; Beschluss vom 26.06.2020, aaO juris Rn. 6 und vom 16.05.2018 - 2 B 12.18 - juris Rn 9 mwN; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.02.2013, aaO juris Rn. 5).

  • OVG Bremen, 04.03.2019 - 2 LA 16/17

    Anfechtung der Sperrzeitaufhebung - 95%-Perzentilpegel; allgemeine Sperrzeit;

    Insbesondere kann es auch ohne Verstoß gegen die Vorschriften über die Beweisaufnahme und die Beweiswürdigung (§§ 96 ff., 108 VwGO ) Sachverständigengutachten, die in den beigezogenen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Verwaltungsakten enthalten sind oder welche weitere Beteiligte in das Verfahren eingeführt haben, im Wege des Urkundenbeweises als Urteilsgrundlage verwerten ( VGH BW, Beschluss vom 25.02.2013 - 2 S 2385/12 -, Rn. 4, juris; OVG NW, Beschluss vom 15.11.2017 - 1 A 2597/16 -, Rn. 27, juris).

    Das ist nicht schon dann der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter ein vorliegendes Gutachten für unrichtig hält oder wenn andere Sachverständige zu widersprechenden Ergebnissen gekommen sind (BVerwG, Beschluss vom 07.09.1993 - 9 B 509.93 - juris; OVG LSA, Beschluss vom 17.06.2005 - 2 L 264/02 - juris; VGH BW, Beschluss vom 25.02.2013 - 2 S 2385/12 -, Rn. 4, juris).

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 ZB 21.23

    Straßenrechtliche Widmung - Zulassung der Berufung

    So wird das rechtliche Gehör beispielsweise verletzt, wenn ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung von einem Hinweis des Gerichts überrascht wird, zu dem er nicht sofort Stellung nehmen kann (vgl. BVerfG, B.v. 18.8.2010 - 1 BvR 3268/07 - LKV 2010, 468 = juris Rn. 30), oder wenn sich ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung zu dem Vorbringen eines anderen Beteiligten nicht sachgerecht erklären kann, weil es ihm nicht rechtzeitig vor dem Termin mitgeteilt wurde (vgl. VGH BW, B.v. 25.2.2013 - 2 S 2385/12 - NVwZ-RR 2013, 576 = juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2021 - 2 S 1182/21

    Krankenkassenerstattung einer Lymphdrainage; notwendige Bestandteile eines

    Liegt zu der streitgegenständlichen Frage ein diese Anforderungen wahrendes schlüssiges sozialmedizinisches (gerichtliches) Gutachten vor, kann sich das Verwaltungsgericht durch die Verwertung des entsprechenden Gutachtens im Rahmen des Urkundenbeweises hinreichende Sachkunde verschaffen (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.02.2018 - 2 S 2385/12 - juris Rn. 4).

    Insbesondere kann es ohne Verstoß gegen die Vorschriften über die Beweisaufnahme und die Beweiswürdigung (§§ 96 ff., 108 VwGO) Sachverständigengutachten, die in den beigezogenen Verwaltungsakten enthalten sind oder welche die Behörde in das Verfahren eingeführt hat, im Wege des Urkundenbeweises als Urteilsgrundlage verwerten (zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2019 - 2 S 2980/18 - n.v.; Beschluss vom 25.02.2013 - 2 S 2385/12 - juris Rn. 4).

  • OVG Bremen, 04.03.2019 - 2 LA 12/17

    Änderung von Auflagen zu der gaststättenrechtlichen Erlaubnis für den

    Insbesondere kann es auch ohne Verstoß gegen die Vorschriften über die Beweisaufnahme und die Beweiswürdigung (§§ 96 ff., 108 VwGO ) Sachverständigengutachten, die in den beigezogenen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Verwaltungsakten enthalten sind oder welche weitere Beteiligte in das Verfahren eingeführt haben, im Wege des Urkundenbeweises als Urteilsgrundlage verwerten ( VGH BW, Beschluss vom 25.02.2013 - 2 S 2385/12 -, Rn. 4, juris; OVG NW, Beschluss vom 15.11.2017 - 1 A 2597/16 -, Rn. 27, juris).

    Das ist nicht schon dann der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter ein vorliegendes Gutachten für unrichtig hält oder wenn andere Sachverständige zu widersprechenden Ergebnissen gekommen sind (BVerwG, Beschluss vom 07.09.1993 - 9 B 509.93 - juris; OVG LSA, Beschluss vom 17.06.2005 - 2 L 264/02 - juris; VGH BW, Beschluss vom 25.02.2013 - 2 S 2385/12 -, Rn. 4, juris).

  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 9 ZB 19.2504

    Versagung der Baugenehmigung zur Erneuerung des Dachstuhls und zum Ausbau des

    So wird das rechtliche Gehör beispielsweise verletzt, wenn ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung von einem Hinweis des Gerichts überrascht wird, zu dem er nicht sofort Stellung nehmen kann (vgl. BVerfG, B.v. 18.8.2010 - 1 BvR 3268/07 - juris Rn. 30), oder wenn sich ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung zu dem Vorbringen eines anderen Beteiligten nicht sachgerecht erklären kann, weil es ihm nicht rechtzeitig vor dem Termin mitgeteilt wurde (vgl. VGH BW, B.v. 25.2.2013 - 2 S 2385/12 - juris Rn. 21).
  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 15.00630

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Erfolglose Klage einer Drittperson

    Hinzu kommt, dass schon nach allgemeinen beweisrechtlichen Grundsätzen im gerichtlichen Verfahren auch Gutachten, die im vorangegangenen Verwaltungsverfahren eingeholt oder in Auftrag gegeben wurden, im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden können, soweit diese mit ihren Inhalten nicht substantiiert bestritten werden (Kopp / Schenke, VwGO, § 98, Rn. 15 a und § 108 Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 7.9.1993, 9 B 509.93, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.2.2013, 2 S 2385/12 - jeweils juris -).
  • VG Karlsruhe, 28.05.2020 - 4 K 8139/19

    Philippsburg: Eilantrag gegen Errichtung eines Distributionsparks bleibt ohne

    Auf Parteigutachten sind die Vorschriften über die vom Gericht erhobenen Sachverständigengutachten (§ 98 VwGO in Verbindung mit den §§ 397, 402 ZPO) nicht anwendbar (BVerwG, Beschl. v. 31.01.2012 - 9 B 58.11 - juris Rn. 4 mwN; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.02.2013 - 2 S 2385/12 - Rn. 19).
  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823

    Klagen gegen Windkraftanlagen ohne Erfolg

    Hinzu kommt, dass schon nach allgemeinen beweisrechtlichen Grundsätzen im gerichtlichen Verfahren auch Gutachten, die im vorangegangenen Verwaltungsverfahren eingeholt oder in Auftrag gegeben wurden, im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden können, soweit diese mit ihren Inhalten nicht substantiiert bestritten werden (Kopp / Schenke, VwGO, § 98, Rn. 15 a und § 108 Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 7.9.1993, 9 B 509.93, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.2.2013, 2 S 2385/12 - jeweils juris -).
  • VG Bremen, 28.09.2016 - 5 K 1975/14

    Anfechtung der Sperrzeitaufhebung - Drittschutz; Parteigutachten;

    Daher sah sich das Gericht auch nicht veranlasst, ein weiteres Sachverständigengutachten einzuholen (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 25.02.2013 - 2 S 2385/12, juris; OVG Lüneburg, B. v. 12.07.2013 - 12 LA 174/12, juris und v. 13.01.2016 - 12 LA 217/14, juris).
  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

  • VG Ansbach, 08.02.2017 - AN 11 K 16.01742

    Vorhaben, Bescheid, Gutachten, Gemeinde, Genehmigung, Niederschlagswasser,

  • VG Ansbach, 07.09.2016 - AN 11 K 15.02143

    Nachbarklage gegen die Errichtung mehrerer Windenergieanlagen

  • VG Stuttgart, 06.08.2013 - 12 K 1240/13

    Arztgebühren für Operation an Kniegelenk und Schultergelenk

  • VG Ansbach, 28.01.2015 - AN 11 K 14.01345

    Nachbarklage, Anfechtungsklage, immissionsschutzrechtliche Genehmigung,

  • VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00122

    Im Einzelfall unbegründete Nachbarklage eines Wasserzweckverbands (KdÖR) gegen

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01470

    Klage einer Privatperson gegen die Genehmigung von vier Windkraftanlagen ohne

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01517

    Klagebefugnis, Genehmigung, Wohnbebauung, Nachbarschutz

  • VG Bremen, 28.09.2016 - 5 K 1308/15

    Lärmimmissionen der "Lila Eule", Auflagen für Live-Konzerte - Gaststätte;

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